Die Absturzsicherung ist von entscheidender Bedeutung, um die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und Unfälle bei Arbeiten in der Höhe zu verhindern. Ob bei der Verwendung von Hubarbeitsbühnen oder bei Arbeiten auf Dachkonstruktionen: Die richtige Verwendung von PSAgA und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Normen sind unerlässlich.
Schutz von Arbeitnehmern bei Höhenarbeiten
Absturzsicherung umfasst alle Maßnahmen und Systeme, die entwickelt wurden, um Personen vor dem potenziellen Risiko eines Absturzes zu schützen. Sie wird in verschiedenen Bereichen eingesetzt, in denen Arbeiten in der Höhe durchgeführt werden, wie beispielsweise Baustellen, Industrieanlagen, Windkraftanlagen, Dächer, Brücken und vieles mehr.
Die Absturzsicherung dient in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer. Arbeiten in der Höhe, wie beispielsweise auf Dächern, Gerüsten, Masten oder in Industrieanlagen, bergen ein hohes Risiko für Stürze und schwerwiegende Verletzungen. Sie umfasst verschiedene Elemente und Techniken, einschließlich persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und technischer Sicherheitsvorrichtungen.
Es werden primäre und sekundäre Absturzsicherungen sowie persönliche Schutzausrüstungen (PSA) eingesetzt, wie beispielsweise Höhensicherungsgeräte, Helme und Gurte. Die technischen Regelungen für Arbeitsstätten (ASR) in Deutschland definieren Absturzsicherung als „zwangsläufig wirksame Einrichtung, die einen Absturz auch ohne bewusstes Mitwirken der Beschäftigten verhindert […]“.
Warum sind Absturzsicherungen in der Industrie erforderlich?
Absturzsicherungen sind nicht nur in großen Industrieanlagen oder auf hohen Gebäuden wichtig, sondern bereits ab vergleichsweise geringen Höhen. Bereits ein Sturz aus zwei Metern Höhe kann schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund schreibt beispielsweise die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Deutschland vor, dass Absturzsicherungen ab einer Höhe von zwei Metern, mit einigen Ausnahmen, erforderlich sind.
In der Industrie werden Absturzsicherungen überall dort benötigt, wo Gefahrenzonen aufgrund von Höhenunterschieden, Neigungen oder Absturzkanten entstehen. Dies betrifft beispielsweise Arbeiten an Maschinen und Anlagen, auf Masten, in Hallen entlang von Hallenwänden und viele weitere Bereiche. Professionelle Sicherungssysteme und ganzheitliche Sicherheitskonzepte schützen nicht nur die Anwender vor Abstürzen, sondern auch Materialien und Maschinen vor Schäden durch herabfallende Gegenstände.
Rechtsgrundlagen für Absturzsicherung in der Industrie
Für die Absturzsicherung in der Industrie gelten verschiedene Rechtsgrundlagen, die den Umgang mit Sicherheitsmaßnahmen und -systemen regeln. Im Folgenden sind einige relevante Gesetze und Vorschriften aufgeführt, die im deutschsprachigen Raum (DACH-Raum) Anwendung finden können:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Das Arbeitsschutzgesetz legt allgemeine Pflichten des Arbeitgebers und der Beschäftigten fest, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Es bildet die Grundlage für weitere spezifische Vorschriften.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Sicherheit und den Schutz von Arbeitsmitteln und Anlagen. Sie enthält Vorschriften zur Prüfung, Instandhaltung und Nutzung von Absturzsicherungssystemen.
DGUV-Vorschriften: Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat verschiedene Vorschriften und Regeln erlassen, die sich mit der Arbeitssicherheit befassen. Dazu gehören beispielsweise die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und die DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“.
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): Die ASR geben konkrete Empfehlungen und Vorgaben für die Arbeitsgestaltung und den Arbeitsschutz in Arbeitsstätten. Insbesondere die ASR A2.1 „Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“ ist relevant für die Absturzsicherung.
EN-Normen: Auf europäischer Ebene gibt es verschiedene Normen, die sich mit Absturzsicherung befassen. Dazu gehören beispielsweise EN 363 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Auffanggurte“ und EN 795 „Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Anschlageinrichtungen“.
Es ist wichtig, die spezifischen nationalen Gesetze und Vorschriften des jeweiligen Landes zu berücksichtigen, in dem die Industrie tätig ist. In Deutschland gilt beispielsweise das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung, während in der Schweiz die Unfallverhütungsvorschriften der SUVA maßgeblich sind. Darüber hinaus können je nach Branche und Art der Tätigkeit spezifische Regelungen und Empfehlungen gelten. Es ist ratsam, sich mit den zuständigen Behörden und Experten für Arbeitssicherheit in Verbindung zu setzen, um die aktuellen und relevanten Rechtsgrundlagen für die Absturzsicherung in der Industrie zu ermitteln.
Der Arbeitgeber haftet?!
Die Haftung für Absturzsicherungen in der Industrie liegt grundsätzlich beim Eigentümer und/oder der geschäftsführenden Hauptverantwortlichen des Betriebs.
Der Arbeitgeber hat eine grundlegende Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. In vielen Rechtsordnungen obliegt es dem Arbeitgeber, angemessene Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen zu treffen, einschließlich der Implementierung von Absturzsicherungsmaßnahmen. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Arbeitgeber haftbar gemacht werden.
Im Falle eines Absturzes muss jedoch geklärt werden, ob ein Verschulden der verantwortlichen Sicherheitsfachkraft (intern oder extern), der Montagefirma oder des Herstellers vorliegen. Wenn es um spezifische Absturzsicherungsgeräte oder -ausrüstungen geht, können nämlich die Montagefirma oder der Hersteller zur Rechenschaft gezogen werden, wenn ihre Produkte mangelhaft sind oder nicht den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Nicht zuletzt hat auch der oder die Arbeitnehmer*in selbst eine gewisse Verantwortung für seine eigene Sicherheit. Wenn diese*r bewusst gegen Sicherheitsrichtlinien oder Anweisungen verstößt und dadurch einen Absturz verursacht, kann er oder sie in einigen Fällen mitverantwortlich gemacht werden.