Die Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) erfordert Übung, um eine sichere Verwendung der Schutzausrüstung zu gewährleisten. Deshalb erfordern die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 nach der Erstschulung der Anwender mindestens einmal jährlich eine entsprechende Folgeunterweisung.
Unterweisungen / Prüfungen PSAgA